(Stand: 28.4.2022)

  1. Allgemeines

1.1 Die hier genannten Bedingungen gelten für das Leihen eines Lastenrades über die Website www.veload.de (im weiteren „Website“) welche durch Martin Mohrmann, Fleischhauerstraße 52, 23552 Lübeck betrieben wird (im weiteren „Anbieter“) durch registrierte Nutzer*innen (im weiteren „Nutzerin“).

1.2 Mit der Inanspruchnahme der Buchung eines Lastenrades vom Anbieter erklärt sich die Nutzerin mit den hier genannten Nutzungsbedingungen einverstanden.

1.3 Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich, sofern diese vorab schriftlich (ausdrücklich inklusive via E-Mail-Verkehr) vereinbart wurden.

1.4 Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad oder sonstigem Zubehör. Die Nutzerin darf das Lastenrad nur zum vertragsgemäßen Gebrauch nutzen.

  1. Onboarding/ Registrierung

2.1 Das Onboarding ist ein einmaliger, persönlicher Termin zum Erläutern und Akzeptieren der Nutzungsbedingungen sowie Voraussetzung zum Leihen eines Lastenrades auf www.veload.de.
Nutzerin kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Onboarding vollendet hat und beim Onboarding ein gültiges Ausweisdokument mit Lübecker Meldeadresse vorlegen kann.

2.2 Die Anmeldung zum Onboarding erfolgt über die Website.

2.3 Die Registrierung auf der Website ist erforderlich, um das Onboarding bzw. ein Lastenrad buchen zu können. Die Registrierung ist erfolgreich abgeschlossen, sobald die Nutzerin ihr persönliches Passwort auf der Website eingerichtet hat. Die Nutzerin hat dafür Sorge zu tragen, dass ihr Passwort vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt ist. Die Nutzerin ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu unterrichten, wenn ihr Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung ihres Passwortes bekannt werden. Falls diese Informationspflicht nicht wahrgenommen wird, ist die Nutzerin für alle Kosten und Schäden, die dem Anbieter aus diesen Zuwiderhandlungen entstehen, verantwortlich und haftbar. Eine Weitergabe des Passwortes an Dritte ist untersagt.

2.4 Buchungszeiten sind einzuhalten und nicht zu überschreiten; anderenfalls behält sich der Anbieter den Ausschluss der Nutzerin von dem Verleihangebot vor.

  1. Buchung

3.1 Eine Buchung erfolgt über die Website. Die Buchungsbestätigung wird automatisch per Email an die durch die Nutzerin hinterlegte Emailadresse versandt.

3.2 Die Nutzung eines Lastenrades ohne Buchung ist möglicherweise in besonders schwerem Fall als Diebstahl, als unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs oder als Unterschlagung strafbar. Der Anbieter behält sich vor, Strafanzeige zu stellen.

3.3 Die buchbare Nutzungsdauer eines Lastenrades kann durch den Anbieter jederzeit auf veränderte Anforderungen hin angepasst werden. Die jeweils gültige Regelung ist während der Buchung, in den Standorthinweisen und Gebrauchshinweisen nachzulesen.

3.4 Die Gesamtzeit, welche zum Buchen eines freien Lastenrades zur Verfügung steht, wird auf maximal 50 Stunden je Jahr und Haushalt begrenzt. Buchungen, die in der Summe dieses Budget deutlich überschreiten, können ohne weitere Ankündigung vom Anbieter storniert werden. Das maximal verfügbare Budget kann durch den Anbieter an sich verändernde Anforderungen angepasst werden.

3.5 Buchungen können jederzeit auf der Website storniert, aber nicht nachträglich geändert werden. Im Falle eines Änderungswunsches muss die Buchung also zunächst storniert und im Anschluss vollständig neu gebucht werden.

3.6 Die Nutzerin darf das Lastenrad nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist nach Buchungsbeginn nicht möglich.

3.7 Durch die Buchung schließt die Nutzerin einen Fernabsatzvertrag mit dem Anbieter entsprechend des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 312b, 312, und 312d BGB) ab. Es gelten die entsprechenden Belehrungen zur Definition, den Informationspflichten und zum Widerruf.

  1. Benutzungsregeln

4.1 Jede Nutzerin ist für die Dauer des Leihens für den Gegenstand verantwortlich. Es ist der Nutzerin untersagt, das Lastenrad Dritten zu überlassen.

4.2 Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Lastenrades.

4.3 Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Gegenstandes sind vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes.

4.4 Sollte der Gegenstand einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Das Lastenrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. Auch kleinere Mängel wie z. B. Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sind unverzüglich mitzuteilen.

4.5 Die Nutzerin ist verpflichtet, das Lastenrad ausschließlich sachgemäß gem. Gebrauchsanleitung zu gebrauchen und die geltenden Straßenverkehrsregeln gem. StVO zu beachten.

4.6 Die Nutzerin ist verpflichtet, sich beim Transport von Gegenständen und Kindern von deren ordnungsgemäßer Befestigung bzw. Sicherung zu überzeugen. Der Transport von Jugendlichen, Erwachsenen sowie Haus- und Nutztieren ist nicht gestattet.

4.7 Das Lastenrad wird vom Anbieter grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt. Freiwillige Zahlungen können von der Nutzerin nach eigenem Ermessen geleistet werden. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.

4.8 Das Lastenrad ist während des Nichtgebrauchs zusätzlich zur Wegfahrsperre mit der zugehörigen Kette gegen die einfache Wegnahme zu sichern; d.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen.

4.9 Ein Diebstahl des Lastenrads während der Anmietung ist unverzüglich dem Anbieter sowie einer zuständigen Polizeidienststelle zu melden.

4.10 Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten und sonstige Eingriffe an dem Lastenrad vorzunehmen. Ausgenommen ist davon die Montage/ Demontage der Kindersitzeinheit.

4.11 Es ist der Nutzerin untersagt, die Transportvorrichtungen des Lastenrads unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die jeweils zulässige Last zu überschreiten. Die jeweils zulässige Last hat die Nutzerin den Hinweisen zum Lastenrad auf der Website www.veload.de zu entnehmen.

4.12 Es ist der Nutzerin untersagt, das Lastenrad gewerblich auf Kosten Dritter zu nutzen. Eine Testfahrt im gewerblichen Kontext außerhalb einer regelmäßigen, produktiven Nutzung ist möglich.

4.13 Es ist der Nutzerin untersagt, leicht entzündliche, giftige oder sonst gefährliche Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen übersteigen, zu transportieren.

4.14 Es ist der Nutzerin untersagt, das Lastenrad zu nutzen, wenn sie unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.

4.15 Fahrten ins Ausland sowie die Teilnahme mit dem Lastenrad an Radrennveranstaltungen sind nicht gestattet.

4.16 Das Lastenrad darf nicht auf den Strand oder auf den Sandflächen eines Spielplatzes bewegt oder abgestellt werden.

4.17 Das Lastenrad nebst geliehenem Zubehör sowie der Schlüssel sind bis zum Ende der gebuchten Zeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Lastenrad nebst Zubehör in einem sauberen und betriebsbereiten Zustand an der Abholstation angeschlossen und der Schlüssel abgegeben worden ist.

4.18 Stellt die Nutzerin das Lastenrad nicht regelgerecht ab oder entfernt sie sich vom Lastenrad ohne es ordnungsgemäß zu verschließen oder ist der Rückgabevorgang nicht sachgemäß abgeschlossen, ist die Nutzerin für alle Kosten und Schäden, die dem Anbieter aus diesen Zuwiderhandlungen entstehen, verantwortlich und haftbar.

  1. Haftung

5.1 Die Haftung des Anbieters für die Nutzung des Lastenrades ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB).

5.2 Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen und Verschlechterungen des geliehenen Lastenrades, die nicht durch einen vertragsgemäßen Gebrauch der Sache herbeigeführt wurden, insbesondere für Beschädigungen, den Verlust bzw. Untergang des gesamten Lastenrades bzw. einzelner Teile. Dies gilt nicht, wenn die Nutzerin die Veränderung bzw. Verschlechterung nicht zu vertreten hat.

5.3 Der Anbieter haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Lastenrad trotz Buchung nicht oder nur verspätet zur Verfügung steht, sowie für Schäden am Transportgut.

5.4 Die Nutzerin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Lastenräder kein Vollkaskoschutz und kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Die Nutzerin ist daher ausschließlich durch eine eventuell von ihr abgeschlossene Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert.

  1. Unfälle

6.1 Bei Unfällen, an denen außer der Nutzerin auch Eigentum Dritter oder Dritte beteiligt sind, ist die Nutzerin verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch den Anbieter zu verständigen. Die Nutzerin ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Die Nutzerin darf bei einem Unfall keine Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine Erklärung mit vergleichbarer rechtlicher Wirkung abgeben.
Widrigenfalls haftet die Nutzerin für den auf Seiten des Anbieters entstehenden Schaden.

  1. Kontakt

Sollte es etwas geben, von dem Du als (potenzielle) Nutzerin glaubst, dass es der Anbieter des Lastenrades wissen sollte (Schäden am Fahrrad, Probleme beim Ausleihen, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann schreib uns bitte eine E-Mail an moin@veload.de. Wir sind sehr daran interessiert, dazuzulernen und dieses Projekt so gut wie möglich zu gestalten.

  1. Ein letzter Hinweis

Da die Veload Initiative ohne Gewinnabsicht betrieben wird und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich der Anbieter vor, ohne Angabe von Gründen das Ausleihen einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.